Amateurfunk in Deutschland
Subject: Info-Blatt zum Amateurfunk (Quelle: BMPT)
From: torsten@dl1fy.rhein-neckar.de (Torsten Leibold)
Da ich immer noch keine Zeit hatte ein FAQ für diese Gruppe fertig zu
machen, poste ich einfach mal eine Global-Info, die vom BMPT erstellt
wurde...
Amateurfunk in
Deutschland
Allgemeines
Das "Gesetz über den Amateurfunk" mit der Verordung zur Durchführung dieses
Gesetzes bilden die nationale Rechtsgrundlage für den Amateurfunk. Im inter-
nationalen Rahmen regeln außerdem Bestimmungen der Internationalen Fern-
meldeunion den Amateurfunkdienst. Dies ist notwendig, da mit Amateurfunk
nationale wie auch weltweite Funkverbindungen hergestellt werden können. Der
eigene Bau und der Betrieb von Amateurfunkstellen darf für technische Experi-
mente, betriebliche Versuche und den Verkehr der Funkamateure untereinander
erfolgen. Der Austausch von Nachrichten zu wirtschaftlichen, politischen oder
religiösen Zwecken ist im Amateurfunk aber nicht gestattet.
Der Amateurfunk wird gelegentlich mit dem CB-Funk verwechselt. Während der
Amateurfunk als eigenständiger Funkdienst definiert ist, und in fast allen
Ländern der Erde eingeführt ist, handelt es sich beim sehr viel
eingeschränkteren CB-Funk um eine zum beweglichen Landfunk gehörende reine
Sprechfunkanwendung für kurze Entfernungen.
Genehmigung
Zur aktiven Teilnahme am Amateurfunk bedarf es einer individuellen, auf die
Person ausgestellten Genehmigung zum Errichten und Betreiben von Amateur-
funkstellen (Amateurfunkgenehmigung). Unter Funkamateuren wird diese
Genehmigung auch als Amateurfunklizenz bezeichnet. Amateurfunkgenehmigungen
werden nur vom Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) erteilt. *)
Die damit betrauten BAPT-Außenstellen sind auf der Rückseite dieses Faltblattes
aufgeführt. Der bloße Empfang von Amateurfunksendungen ist jedermann
gestattet. Dazu genügt es, die Bestimmungen der "Allgemeinen Amateurfunk-
Empfangsgenehmigung" einzuhalten. Der Besitz (nicht der Betrieb!) von Amateur
funkanlagen ist jedermann unter Beachtung des Paragraphen 5b (1) 3 des
Fernmeldeanlagengesetz gestattet.
*) In Kürze soll eine neue Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk
(Amateurfunkverordnung AFuV) inkrafttreten. Diese neue AFuV soll vereinfacht
werden und die Eigenverantwortung der Funkamateure stärken. Bei den seit 1949
unveränderten Gebühren muß eine Kostendeckung erreicht werden, so daß eine
Bezuschussung aus Steuermitteln nicht erforderlich ist. Mit der Herauslösung
der Funkmeßdienste aus der Deutschen Bundespost TELEKOM entfielen auch die
Möglichkeiten, den Aufwand für den Amateurfunk teilweise aus dem Sondervermögen
der DBP zu finanzieren. Eine angemessene Erhöhung der monatlichen Gebühren ist
deshalb unvermeidlich und notwendig.
Funkamateure als Besucher in Deutschland
Viele Länder der Erde gestatten deutschen Funkamateuren, z.B. anläßlich von
Besuchsreisen den Amateurfunk vom Gastland aus durchzuführen. Umgekehrt gilt
auch Gleiches für Inhaber ausländischer Amateurfunkgenehmigungen, die von
Deutschland aus den Amateurfunk ausüben möchten. Anträge auf Gastgenehmi-
gungen für eine Aufenthaltsdauer bis zu drei Monaten in Deutschland sind an den
Deutschen Amateur-Radio-Club e. V. zu richten (Anschrift siehe Rückseite). Wer
eine ausländische Genehmigungsurkunde mit CEPT-Klassen-Eintrag besitzt, kann
ohne Erledigung von Formalitäten oder Zahlung von Gebühren bis zu drei
Monaten von Deutschland aus am Amateurfunk teilnehmen. Dies gilt auch für
deutsche Funkamateure beim Aufenthalt in einem CEPT-Land. Amateurfunkge-
nehmigungen für Aufenthalte von mehr als drei Monaten sind bei der für den
Wohnsitz zuständigen BAPT-Außenstelle zu beantragen.
Amateurfunkprüfung
Zum Erhalt einer Amateurfunkgenehmigung ist die erfolgreiche Ablegung einer
fachlichen Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. Ausländische Amateurfunk-
genehmigungen können in deutsche umgeschrieben werden. Voraussetzung zur
Teilnahme an einer Amateurfunkprüfung bei einer BAPT Außenstelle ist ein
Mindestalter von 18 Jahren (unter bestimmten Bedingungen 14 Jahre), ein
Wohnsitz in Deutschland und die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses
ohne eingetragene Vorstrafen. Antragsformblätter für die Teilnahme an einer
Amateurfunkprüfung sind bei den BAPT Außenstellen erhältlich. Zur Zeit werden
Prüfungen für drei unterschiedliche Genehmigungsklassen durchgeführt. Die
verschiedenen Genehmigungsklassen bieten den Funkamateuren unterschiedliche
Betriebsmöglichkeiten.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung ist auch das Heft "Fragen und Antworten zur
fachlichen Prüfung für Funkamateure" geeignet. Es ist von der Druckwerkestelle,
Posffach 11 00, 3550 Marburg, erhältlich. Als Bestellung genügt die Angabe der
"KNr. 652 447 000-5" bei einer Überweisung von DM 3,30 je Exemplar auf das
Postgirokonto 5904-609 beim Postgiroamt Frankfurt/M. (BLZ 500 100 60).
(Vorsicht! Dieser Preis hat sich drastisch erhöht ! Vor Bestellung bitte
aktuellen Preis beim BAPT anfragen, Anm. des Scannenden)
Gebühren
Die Gebühr zur Teilnahme an einer Amateurfunkprüfung beträgt, z. Z. 40,00 DM.
Eine Wiederholungs- oder Zusatzprüfung kostet 20,00 DM. Die monatliche Ge-
nehmigungsgebühr für eine deutsche Amateurfunkgenehmigung beträgt 3,00 DM.
Eine Gastgenehmigung für drei Monate kostet 15,00 DM.
Weitere Informationen
Falls Sie weitergehende Fragen hinsichtlich der Prüfung oder Genehmigung haben,
wenden Sie sich bitte an eine der nachfolgend aufgeführten BAPT-Außenstellen.
Auch bei Amateurfunkvereinen können Sie Näheres über den Amateurfunk
erfahren, dies z. B. beim
Deutscher Amateur-Radio-Club e.V.
Postfach 1155
D-34216 Baunatal 1
Tel.: (05 61) 94 98 80
Fax : (05 61) 94 98 850
BAPT Außenstellen mit
Amateurfunkverwaltung
Berlin 1 (0 30) 2 3818-0 Koblenz (02 61) 92 29-0
Berlin 2 (0 30) 55 09-2 31 Köln (02 21) 9 45 00-0
Bremen (04 21) 4 34 44-0 Leipzig (03 41) 86 60-0
Chemnitz (03 71) 60 02-0 Magdeburg (03 91) 73 80-0
Cottbus (03 55) 8 81-0 Mülheim a. d. Ruhr (02 08) 45 07-0
Dortmund (02 31) 99 55-0 München (0 89) 3 86 06-0
Dresden (03 51) 47 36-0 Münster (02 51) 60 81-0
Erfurt (03 61) 73 32 73 Neubrandenburg (03 95) 44 73-0
Eschborn (0 61 96) 965-0 Nürnberg (09 11) 98 04-0
Freiburg (07 61) 28 22-0 Potsdam (03 32 05) 47-5 00
Halle (03 45) 3 89-0 Regensburg (09 41) 46 26-0
Hamburg (0 40) 2 3655-0 Rostock (03 81) 45 61-0
Hannover (05 11) 33 85-0 Saarbrücken (06 81) 93 30-0
Karlsruhe (07 21) 98 28-0 Schwerin (03 85) 8 04-0
Kiel (04 31) 58 53-0 Stuttgart (07 11) 78 32-0
Herausgegeben vom Referat fur Öffentlichkeitsarbeit des Bundesamtes für Post
und Telekommunikation
Liefer-und Besuchsanschrift: Templer Str. 2 - 4, 55116 Mainz 1
Postanschrift: Postfach 80 01, 55003 Mainz I
Telefon ( 0 61 31 ) 18-70 11, Telex 4 18 73 19 bapt d,
Telefax ( 0 61 31 ) 18-56 00
(gescannt und ergänzt von DL1FY, Torsten - April 1995)
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Torsten Leibold (DL1FY) Mail: root@dl1fy.rhein-neckar.de
Konrad-Adenauer-Allee 105 AX25: dl1fy@db0ge.#sar.deu.eu
68519 Viernheim, Germany AMPR: 44.130.24.87
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