From: kailudwig@aol.com (KaiLudwig) Newsgroups: de.alt.eisenbahn Subject: Lf-Signale (war: E-Tafel, war Re: Tafel) Date: 16 Jul 1997 19:01:00 GMT Message-ID: <19970716190101.PAA08863@ladder01.news.aol.com> References: <33CC9346.56CC@iap.uni-frankfurt.deX> Ulrich Bessler schrieb: >Da fällt mir ein: Wo steht eigentlich die E-Tafel (-Scheibe?)? > >Unmittelbar am Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung, d. h. der Tf muß >nach eigenem Gutdünken um seine Zuglänge weiterfahren und darf dann erst >beschleunigen? >Oder um eine "Normzuglänge" hinter dem eigentlichen Ende: Vorbeifahren >und Gas geben? Machen wir doch gleich mal Nägel mit Köpfen und zitieren wir, was das Ost-SB zu den Lf-Signalen schreibt. Hier anhand einer Ausgabe mit Stand 1991, sachlich aber nach wie vor zutreffend. In anderem Zusammenhang (West - Zs 10) mache ich besonders auf die zum Signal Lf 4 getroffenen Aussagen aufmerksam. _____ Signal Lf 1 - Langsamfahrankündigungsscheibe - Auf dem folgenden, durch Anfangsscheibe und in der Regel durch Endscheibe begrenzten Gleisabschnitt darf die ange- zeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden. Tageszeichen Nachtzeichen Eine dreieckige, auf der Unter dem beleuchteten Spitze stehende, gelbe oder rückstrahlenden Scheibe mit weißem Rand Tageszeichen zwei nach zeigt eine schwarze Kenn- links steigende gelbe zahl. Bei beschränktem Lichter. Bei beschränktem Raum kann die Dreieck- Raum befinden sich die spitze nach oben zeigen. Lichter etwa 15 m vor dem Tageszeichen. Anmerkung: Das transparent ausgebildete Signal Lf 1 zeigt als Nachtzeichen außer dem von innen beleuchteten Tageszeichen nur ein gelbes Licht. Die durch die Kennzahl angezeigte Geschwindigkeitsbe- schränkung gilt, bis das letzte Fahrzeug den Abschnitt verlassen hat. Als Kennzahlen werden verwendet: die Zahlen 1 2 3 [...] für 10 20 30 [...] km/h. [...] Die gelbe Scheibe und der weiße Rand des Signals Lf 1 können rückstrahlend sein. Nicht rückstrahlende Signale sind während der Dunkelheit zu beleuchten. [...] Die Reichsbahndirektion darf zulassen, daß auf Neben- bahnen mit einer Streckengeschwindigkeit bis zu 50 km/h die Langsamfahrankündigungsscheibe nicht beleuchtet wird. In der La oder im Vorsichtsbefehl ist darauf hinzuweisen. Das Signal Lf 1 ist entsprechend dem Bremsweg der betreffenden Strecke vor dem Signal Lf 2 aufzustellen. Das Reichsbahnamt, Fachabteilung Betriebstechnik, darf in zwingenden Fällen zulassen, daß die Langsamfahran- kündigungsscheibe auch in einem kürzeren Abstand als dem Bremsweg der Strecke aufgestellt wird, wenn der verkürzte Abstand dem für die Herabsetzung der Geschwin- digkeit tatsächlich erforderlichen Bremsweg entspricht. Der Abstand wird dann im Vorsichtsbefehl oder in der La genannt. Bei dicht hintereinander liegenden Langsamfahrstellen mit wechselnden Geschwindigkeitsangaben dürfen nicht mehrere Signale Lf 1 vor einem Signal Lf 2 erscheinen. Steht für das Aufstellen der Signale Lf 1 vor dem zuge- hörigen Signal Lf 2 der vorgeschriebene Abstand nicht zur Verfügung, darf die erste Langsamfahrstelle in der der Fahrtrichtung entgegengesetzten Richtung verlängert werden. Damit wird der für das Aufstellen der Signale Lf 1 erforderliche Abstand gewonnen. Bei einer Strecken- oder Fahrwegverzweigung ist das Signal Lf 1 durch einen gelben Richtungspfeil mit schwarzem Rand zu ergänzen, um anzuzeigen, für welche Fahrtrichtung die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt. In der La wird diese Fahrtrichtung angegeben. Bei einem rückstrahlenden Signal Lf 1 muß auch der Richtungspfeil rückstrahlend sein. Wenn Züge hinter dem Signal Lf 1 beginnen, ist ein zweites Signal Lf 1 - bei Dunkelheit ohne die gelben Lichter - aufzustellen. Das Reichsbahnamt, Fachabteilung Betriebstechnik, bestimmt, ob ein zweites Signal Lf 1 aufzustellen ist, wenn Züge hinter dem Signal Lf 1 halten und ihre Fahrt fortsetzen. Der Standort der Wiederholungsscheiben wird in der La bekanntgegeben. [..] Solange ein Signal Lf 1 als ungültig gekennzeichnet ist, dürfen die Signale Lf 2 und Lf 3 nicht aufgestellt sein. Signal Lf 1/2 - Langsamfahrbeginnscheibe - Auf dem am Signal beginnenden, in der Regel durch eine Endscheibe begrenzten Gleisabschnitt darf die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden. Eine rechteckige, gelbe Scheibe mit weißem Rand zeigt eine schwarze Kennzahl. ["sinngemäß wie Lf 1"-Bestimmungen] Das Signal Lf 1/2 ist bei Dunkelheit zu beleuchten. Die Reichsbahndirektion darf Ausnahmen zulassen. Das Signal zeigt Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Bahnhofsgleisen an, soweit diese keine durchgehenden Hauptgleise sind. Es steht am Anfang des langsam zu befahrenen Gleises unmittelbar rechts neben dem Gleis und wird nicht signalmäßig vorangekündigt. Reicht die Entfernung vom Gleisanfang bis zum Beginn des langsam zu befahrenen Gleisabschnitts für die Abbremsung aus, so sind anstelle des Signals Lf 1/2 die Signale Lf 1 und Lf 2 aufzustellen. Der Triebfahrzeugführer wird über die aufgestellten Signale Lf 1/2 durch die La unterrichtet. Er hat sich bei Einfahrt auf die in der La angegebene Geschwin- digkeit - bei unterschiedlichen Geschwindigkeits- angaben für einzelne Gleise auf die niedrigste - einzurichten. Ab Signal Lf 1/2 darf die dort ange- zeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden. Bei Ausfahrten wird der Triebfahrzeugführer durch das Signal Lf 3 darauf hingewiesen, daß für das be- treffende Gleis eine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht. [...] Signal Lf 2 - Anfangscheibe - Anfang der Langsamfahrstelle Eine rechteckige, gelbe Scheibe mit weißem Rand und schwarzem A [...] Die gelbe Scheibe und der weiße Rand des Signals Lf 2 können rückstrahlend sein. Nicht rückstrahlende Signale sind während der Dunkel- heit zu beleuchten. Wird auf Nebenbahnen das Signal Lf 1 nicht be- leuchtet, bleibt auch das Signal Lf 2 unbeleuchtet. [...] Signal Lf 3 - Endscheibe - Ende der Langsamfahrstelle Eine rechteckige, weiße Scheibe mit schwarzem E Das Signal Lf 3 steht am Ende des langsam zu befahrenden Gleisabschnitts unmittelbar rechts, auf zweigleisiger Strecke für Fahrten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung unmittelbar links neben dem zugehörigen Gleis. [...] Die weiße Scheibe des Signals Lf 3 kann rück- strahlend sein. Nicht rückstrahlende Signale Lf 3 sind während der Dunkelheit zu beleuchten, wenn das Signal Lf 1 eine höhere Geschwindigkeit als 50 km/ anzeigt; ausgenommen sind Signale Lf 3 auf zweigleisiger Strecke für Fahrten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung am Standort be- leuchteter Signale Lf 2 der Gegenrichtung. Endet eine Langsamfahrstelle am Beginn einer folgenden Langsamfahrstelle, entfällt das zwischen- gelegene Signal Lf 3. Das Signal Lf 2 des folgenden Langsamfahrabschnitts gilt dann gleichzeitig als Ende des vorangegangenen Langsamfahrabschnitts. [...] Signal Lf 4 - Geschwindigkeitstafel - Die angezeigte Geschwindigkeit darf nicht über- schritten werden Eine auf der Spitze stehende dreieckige, weiße Tafel mit schwarzem Rand zeigt eine schwarze Geschwindigkeitszahl. Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen. Durch das Signal Lf 4 werden angezeigt a) die Geschwindigkeitswechsel der [in der Strecken- liste] festgelegten und im Buchfahrplan bekannt- gegebenen Geschwindigkeiten für die Strecken- gleise und die durchgehenden Hauptgleise der Bahnhöfe (Streckengeschwindigkeiten) b) Geschwindigkeitsbeschränkungen für das Befahren von nicht technisch gesicherten Bahnübergängen [Das hatten wir schon, entsprechende Passagen heute also nicht nochmal.] Ist die Geschwindigkeit herabzusetzen, wird das Signal Lf 4 entsprechend dem Bremsweg der betreffenden Strecke vor der durch das Signal Lf 5 gekennzeichneten Stelle des Geschwindigkeitswechsel aufgestellt. Das Reichsbahnamt, Fachabteilung Betriebstechnik, darf in zwingenden Fällen zulassen, daß das Signal Lf 4 in einem kürzeren Abstand als dem Bremsweg der Strecke aufgestellt wird, wenn der verkürzte Abstand mindestens dem für die Herabsetzung der Geschwindigkeit tatsäch- lich erforderlichen Bremsweg entspricht. Der Mindest- abstand beträgt jedoch auf Hauptbahnen 300 m und auf Nebenbahnen 150 m. Auf den verkürzten Abstand wird [in der Streckenliste] und im Buchfahrplan hingewiesen. Bei einer Geschwindigkeitserhöhung steht das Signal Lf 4 an der Stelle des Geschwindigkeitswechsels. [...] Ein zu signalisierender Geschwindigkeitswechsel [...] liegt auch vor a) an den Abzweigstellen und an Streckenverzweigungen der Bahnhöfe, wenn beim Übergang von einer Strecke auf eine andere eine Änderung der Streckengeschwindigkeit zu beachten ist b) am Ende einer durch ein Hauptsignal angezeigten Geschwindigkeitsbeschränkung. Das Signal Lf 4 ist in diesen Fällen hinter der letzten auf der Abzweigstelle oder bei der Ausfahrt befahrenen Weiche aufzustellen, ausgenommen dann, wenn eine Ge- schwindigkeitsbeschränkung anzuzeigen ist. Das in diesem Falle vor der letzten auf der Abzweigstelle oder bei der Ausfahrt befahrenen Weiche aufgestellte Signal Lf 4 ist durch einen weißen Richtungspfeil mit schwarzem Rand zu ergänzen, um anzuzeigen, für welche Fahrtrichtung die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt. [Besonders hervorzuheben ist b): Das Signal Lf 4 hebt eine durch Hauptsignal angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung auf. Hätte ich gleich ins SB geschaut, hätte ich mir neulich langwierige Diskussionen durch Verweis auf § 22 (4) Unterabsatz b) ersparen können...] Eine nach [der Streckenliste] für Triebwagen besonders festgesetzte Streckengeschwindigkeit wird nicht durch das Signal Lf 4 angezeigt. Der Triebfahrzeugführer darf mit der im Buchfahrplan angegebenen Höchstgeschwindig- keit fahren, sofern ihm nicht durch andere Signale oder schriftliche Aufträge [...] eine niedrigere Geschwindig- keit vorgeschrieben wird. [...] Signal Lf 5 - Eckentafel - Die durch das Signal Lf 4 angezeigte Geschwindigkeits- beschränkung muß durchgeführt sein Eine rechteckige, weiße Tafel mit schwarzen Ecken [...] -- -kl