Wintersemester 2011/2012

Vorlesung

B90 Mathematik für Betriebswirte und

BA-SQ-010 Mathematik I für Volkswirte

PD Dr. Gert Zöller, Institut für Mathematik


Die Wiederholungsklausur vom 2.8.2012 mit Lösungsvorschlägen kann hier eingesehen werden. Die Ergebnisse sind in PULS eingestellt. Von den 87 TeilnehmerInnen haben 37 die Klausur bestanden; die Zuordnung der Noten zu Punkten sowie die Verteilung der Noten geht aus der folgenden Tabelle hervor:

Note

1.0

1.3

1.7

2.0

2.3

2.7

3.0

3.3

3.7

4.0

5.0

Punkte

23.5-24

22-23

20.5-21.5

19-20

17.5-18.5

16-17

14.5-15.5

13-14

11.5-12.5

10-11

<10

Anzahl

0

0

1

1

0

4

3

6

10

12

50

Klausureinsicht:

Termine: 

Termin 1: Donnerstag, 18.10.2012, ab 16:00 Uhr (Raum: wird noch bekannt gegeben)

Termin 2: Freitag, 19.10.2012, ab 8:00 Uhr (Raum: wird noch bekannt gegeben)


Sondertermin (nur für Teilnehmer, die am 2.8.2012 ihren letzten Wiederholungsversuch hatten, und nunmehr endgültig nicht bestanden haben): Do., 20.9.2012, 10:00 Uhr, Campus Golm, Haus 14, Raum 3.02.


Anmeldung: 

Die Anmeldung muss per Email an wiso.mathe(at)gmail.com mit Angabe von Namen, Matrikel-Nr. und Betreff-Teile „Einsicht Wiederholungsklausur Mathematik I“ erfolgen. Falls Sie nur an einem der beiden Tage Zeit haben, geben Sie diesen Tag bitte im Text der Email an. Uhrzeiten können nicht berücksichtigt werden. Sie bekommen ab dem 10.10.2012 eine Bestätigungs-Email mit Ihrem genauen Termin zur Einsicht.

Die Anmeldefrist endet am 8.10.2012. Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.


Weitere Informationen zur Klausureinsicht:

Studierende, die nicht persönlich an der Klausureinsicht teilnehmen können, haben die Möglichkeit, durch eine schriftliche Vollmacht eine(n) Vertreter(in) zu bestimmen. Zur Klausureinsicht sind nur Klausurteilnehmer(innen) bzw. deren Vertreter(innen) zugelassen, jedoch keine Begleitpersonen. Die Zeit zur Einsichtnahme ist auf maximal 15 Minuten beschränkt.


Bitte beachten Sie: Es werden keine Auskünfte zu Klausurleistungen (Punkte oder dgl.) außerhalb der Klausureinsicht (z.B. per Telefon, Email etc.) gegeben. Die Verbuchung ärztlicher Atteste erfolgt ausschließlich durch das zentrale Prüfungsamt.





Letztes Update: 4. 9. 2012, G. Zöller